Pravila DS AJF o pripravi razstav
1. Einleitung
Dieses ALPEN - ADRIA - Ausstellungsreglement regelt die Ausrichtung, Organisation und Jurierung der ALPEN - ADRIA - Ausstellungen (im Folgenden A-A-Ausstellungen) im Sinne des Artikels XI des Arb
eitsübereinkommens der Arbeitsgemeinschaft ALPEN - ADRIA - Philatelie vom 17.11.2002; es gilt aber auch sinngemäß für alle anderen A-A-Ausstellungen im Wettbewerb
2. Ort und Zeit der Ausstellung
Die A-A-Austellung findet zumindest einmal im Jahr in einer Region des ALPEN - ADRIA - Arbeitsübereinkommens statt und wird vom veranstaltenden Mitgliedsland organisiert. Die Wahl des Ortes und des Zeitpunktes
der jährlichen A-A-Ausstellung geschieht bei der A-A-Hauptversammlung auf Vorschlag der Repräsentanten (Artikel VI des Arbeitsübereinkommens). Die Reihenfolge der A-A-Ausstellungen soll nach Möglichkeit so
erfolgen, dass diese in jedem Mitgliedsland in regelmäßigen Abständen stattfindet. Die A-A-Ausstellungen müssen an leicht erreichbaren größeren Orten stattfinden, um eine maximale Teilnehmerzahl zu gewährleisten.
3. Kosten
Die Kosten der Organisation und Ausrichtung der A-A-Ausstellungen werden vom veranstaltenden Mitgliedsland getragen.
Juroren, Kommissare und Repräsentanten bekommen freien Aufenthalt. Es besteht kein Unterschied bei den Funktionären. Betragsmässig sind Naturalleistungen, wie Empfänge, Palmares, etc. zu berűcksichtigen.
4. Koordinator
Die A-A-Hauptversammlung bestimmt für die jährliche A-A-Ausstellung einen Koordinator, der nicht dem veranstaltenden Mitgliedsland angehören darf. Der Koordinator muss ein im Ausstellungswesen und in den
Reglementen kundiger und erfahrener Philatelist sein.
Der Koordinator hat die Aufgabe, die Organisation der A-A-Ausstellung zu begleiten und die Grundsätze der A-A-Philatelie zu vertreten. Seine Aufgaben sind insbesondere:
- Überprüfung der Räumlichkeiten der A-A-Ausstellung auf ihre Eignung für eine Briefmarkenausstellung
- Überprüfung der Sicherheit der Ausstellungsräume
- Überprüfung des Programmes der A-A-Ausstellung
- Berichterstattung an die Repräsentanten nach Absprache mit dem Präsidenten.
Bei allen anderen Ausstellungen oder Veranstaltungen steht es dem Organisator frei, um einen Koordinator anzusuchen.
Während der ALPEN-ADRIA Ausstellung stehen den Koordinatoren die gleichen Rechte und Kosten zu wie den Kommissaren.
5. Organisation der Ausstellungen
Der Veranstalter hat ein Ausstellungskomitee zu gründen, dem ein Ausstellungsleiter vorsteht. Der Ausstellungsleiter hat den Koordinator über den Fortschritt der Ausstellung laufend zu informieren.
Die A-A-Ausstellungen sollen so geplant sein, dass für jedes Mitgliedsland mindestens 50 Rahmen á 12 Blätter im Wettbewerb zur Verfügung stehen. Die A-A-Ausstellung soll für 3-4 Tage anberaumt sein und an einem
Sonntag enden.
Die A-A-Ausstellungen können mit anderen philatelistischen Veranstaltungen durchgeführt werden, insbesondere sind philatelistische Beiprogramme (Symposien, Tagungen, Händlermessen, Konferenzen, etc.) erwünscht.
Jedenfalls muss die A-A-Ausstellung in Bezug auf Umfang, Qualität und Inhalt gegenüber den allfälligen anderen Aktivitäten deutlich sichtbar im Vordergrund stehen.
Die A-A-Ausstellungen sollten als Rahmenprogramm in kulturelle Veranstaltungen und Jubiläen eingebunden werden, welche mit dem Koordinator abgesprochen werden müssen.
6. Einladung zur Teilnahme
Der Veranstalter hat allen Repräsentanten rechtzeitig das spezielle Ausstellungsreglement mit standardisierten Anmeldeformularen (Beilage) zur Verfügung zu stellen und eine Frist für die Exponatanmeldung zu
bestimmen.
An der A-A-Ausstellung im Wettbewerb sind alle Philatelisten teilnahmeberechtigt, die in einer ALPEN - ADRIA - Region (Artikel I des Arbeitsübereinkommens) ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Soferne aus den Regionen eines Alpen-Adria Landes nicht genügend Exponate gemeldet werden, können auch Exponate aus den Alpen-Adria Ländern ausserhalb der Alpen-Adria Regionen gemeldet werden. Außer Wettbewerb
können auch Aussteller aus Gebieten außerhalb des ALPEN - ADRIA - Arbeitsübereinkommens teilnehmen, bzw. eingeladen werden. Dies muss dem Veranstalter mitgeteilt werden. Diese Exponate sollen dem Alpen-Adria
Gedanken entsprechen. Die Ausstellungsleitung wird dabei Alpen-Adria bezogene Exponate bevorzugen. Die Ausstellungsleitung hat somit Einfluss auf die Auswahl der Ausstellungsobjekte.
Zur Teilnahme an der A-A-Ausstellung sind alle Klassen der Philatelie zuzulassen; darüber hinaus kann bei Spezialveranstaltungen eine Beschränkung auf einzelne Klassen erfolgen.
Der Veranstalter entscheidet ob Exponate in der Ehrenklasse oder ausser Wettbewerb eingeladen werden.
Der Aussteller muss Eigentümer des gezeigten Materials sein.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind folgende:
a. Für Ausstellungen im Rang III:
Zugelassen sind Exponate, die bei einer Ausstellung im Rang III zumindest eine Vermeil-Medaille erhalten haben. Jeder Landeskommissar darf ein Exponat ohne Vorbewertung anmelden.
Nicht zugelassen sind solche Exponate, die:
- bei einer internationalen Ausstellung (FIP/FEPA) zumindest eine GrossVermeil-Medaille, oder 3x Vermeill Medaille,
- bei einer Ausstellung im Rang I mindestens eine Goldmedaille oder 3x Grossvermeil-Medaille, oder
- bei Ausstellungen im Rang II mindestens fȕnf Goldmedaillen erhalten haben.
b. Für Ausstellungen im Rang II:
Zugelassen sind Exponate, die bei einer Ausstellung im Rang II zumindest eine Vermeil-Medaille erhalten haben.
Nicht zugelassen sind solche Exponate die:
- bei einer internationalen Ausstellung (FIP/FEPA) zumindest 1x Grossgold oder 3x Gold oder
- bei einer Ausstellung im Rang I 3 x Grossgold erhalten haben.
Die Ausstellungsleitung hat dem Aussteller eine Verständigung über die Annahme, Reduzierung oder Ablehnung des Exponates unverzüglich nach der Entscheidung im Ausstellungskomitee zukommen zu lassen. Einer
Begründung für diese Entscheidung bedarf es nicht.
Der Umfang der Exponate beträgt 4 - 8 Rahmen á 12 Blätter. In Sonderfällen kann die Ausstellungsleitung weniger oder mehr Rahmen zulassen. Die Anmeldung der Exponate kann unter Pseudonym erfolgen; dem
Veranstalter muss aber der wirkliche Name und die Anschrift des Ausstellers mitgeteilt werden.
Bei der EIN-Rahmen Klasse sind auch Exponate mit 16 Blättern möglich. Der Aussteller muss bei der Anmeldung bekannt geben, ob er 12 oder 16 Blätter benötigt.
Die Klasse der Ansichts- und Motivkarten wird bei den Alpen-Adria Ausstellungen zugelassen
7. Rahmengebühr
Dem Veranstalter steht es frei, in den Teilnahmebedingungen eine Rahmengebühr von den Ausstellern vorzuschreiben. Diese Rahmengebühr darf den Betrag von Euro 13.- pro Rahmen nicht übersteigen. Für Jugendexponate
darf keine Rahmengebühr vorgeschrieben werden.
8. Komissare
Die A-A-Mitgliedsländer haben für jede AAPh-Ausstellung einen Landeskommissar zu bestellen, der die Aufgabe hat, geeignete Exponate zu erfassen, die für den jeweiligen Rang der AA Ausstellung qualifiziert sind.
Der Kommissar hat dem Veranstalter mit den übermittelten Anmeldeformularen diese Exponate namhaft zu machen. Er hat im übrigen die Exponate bis zur Rückstellung an den Eigentümer zu betreuen.
Der Kommissar hat insbesondere dafür zu sorgen, dass
- die Anmeldungen vollständig ausgefüllt sind,
- der Anmeldung eine Kopie des Planes beiliegt,
- die Voraussetzungen für die Teilnahme im Wettbewerb (Vorbewertungen) erfüllt sind (Pt. 6 dieses Ausstellungsreglementes),
- die Ausstellerpässe der Teilnehmer, sofern diese eingeführt sind, vorliegen,
- die Exponate rechtzeitig beim Veranstalter eintreffen, bzw. dass er sie selbst rechtzeitig hinbringt,
- die Urkunden und Ehrenpreise übernommen werden, gegebenenfalls diese für die Aussteller entgegenzunehmen,
- der Auf- und Abbau der Exponate ohne Schäden erfolgt,
- nach der Ausstellung die Exponate samt Urkunden und Ehrenpreisen den Ausstellern rückausgefolgt werden,
- gegebenenfalls den Ausstellern die Bemerkungen der Jury zum Exponat zur Kenntnis gebracht werden.
Mit dem Ziel, die Jugendphilatelie zu unterstützen und weiterzuentwickeln, ist jeder Kommissar angesprochen, daß aus seinem Mitgliedsland mindestens zwei Jugendexponate angemeldet werden.
Der Kommissar hat gegenüber dem Veranstalter Anspruch auf kostenloses Quartier für eine Person für die Dauer der Ausstellung, sowie auf ein angemessenes Tagegeld oder die vom Veranstalter angebotene Verpflegung.
Seine Reisekosten trägt das Mitgliedsland. Die Kommissare haben Anspruch auf unentgeltlichen Eintritt zum Palmares mit einer Begleitperson.
9. Jurierung
Die Bewertung der Exponate geschieht durch Juroren der Mitgliedsländer, welche nach den nationalen Bestimmungen die Qualifikation für die Jurierung im jeweiligen Rang der A-A-Ausstellung besitzen. Die Bewertung
geschieht nach dem FIP-Reglement. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
Die notwendige Anzahl der Juroren wird vom Veranstalter im Einvernehmen mit dem Koordinator eingeladen, wobei diese mehrheitlich aus vom Veranstalter verschiedenen A-A-Mitgliedsländern stammen müssen. Die ARGE
A-A-Hauptversammlung kann über Antrag Ausnahmen von dieser Regelung beschließen.
Der Präsident der Jury wird vom Veranstalter (Ausstellungskomitee) bestimmt. Der Präsident der Jury kann in speziellen Fällen Experten außerhalb der Jury beiziehen.
Der Veranstalter kann bei jeder A-A-Ausstellung bis zu zwei Juroreneleven einsetzen.
Die Ausstellungsleitung muss ein Jurygespräch während der Ausstellungszeit vorsehen, an dem alle Juroren teilzunehmen haben. Sie haben den Ausstellern und den Kommissaren Auskünfte zu erteilen.
10. Die Medaillen
Die Jury vergibt bei entsprechenden Punkten der Bewertung nachstehende Medaillen, (bzw. Urkunden im Rang der Medaillen):
Medaille: |
A u s s t e l l u n g i m |
|
Rang II |
Rang I |
Gold |
80 - 100 |
85 - 100 |
Groß-Vermeil |
- |
80 - 84 |
Vermeil |
70 - 79 |
75 - 79 |
Groß-Silber |
- |
70 - 74 |
Silber |
60 - 69 |
65 - 69 |
Silberbronze |
55 - 59 |
60 - 64 |
Bronze |
45 - 54 |
50 - 59 |
Diplom |
bis 44 |
bis 49 |
11. Jurybetreuung
Der Veranstalter hat der Jury eine Person zur Betreuung zur Seite zu stellen. Der Veranstalter hat für die Kosten des Aufenthaltes (Quartier und Verpflegung) der Juroren (je eine Person) aufzukommen, die Kosten
der Zu- und Abreise der Juroren trägt des Mitgliedsland, aus dem der Juror gemeldet ist. Die Juroren haben Anspruch auf unentgeltlichen Eintritt zum Palmares mit einer Begleitperson. Alle Juroren, Kommissare und
Repräsentanten des Alpen-Adria Übereinkommens müssen finanziell gleichgestellt sein.
12. Ehrenpreise
Jedes Mitgliedsland ist eingeladen, einen repräsentativen Ehrenpreis für die Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Die Jury kann über die im FIP-Reglement hinaus vorgesehenen Ehrenpreise besondere Auszeichnungen
für Originalität, Ästhetik, Einführung neuer Themen, etc. vergeben.
13. Der Große Preis der ALPEN - ADRIA - Philatelie
(ALPEN - ADRIA GRAND PRIX)
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass für jenes Exponat, das die Werte und Inhalte der Arbeitsgemeinschaft ALPEN - ADRIA am besten verwirklicht, ein spezieller aussagekräftiger Ehrenpreis, nämlich der GROSSE
PREIS DER ALPEN - ADRIA - PHILATELIE, vergeben wird. Dieser hat die die Bezeichnung GROSSER PREIS DER ALPEN - ADRIA PHILATELIE und die Bezeichnung der ALPEN - ADRIA - Ausstellung an sichtbarer Stelle zu
enthalten. Die Auswahl des Preisträgers obliegt der Jury.
Die Vergabe des GROSSEN PREISES DER ALPEN - ADRIA PHILATELIE hat in feierlicher Form mit ausführlicher Begründung (Laudatio) anlässlich des Palmares zu erfolgen, wobei die Überreichung dieses Preises durch den
Präsidenten oder seinen Stellvertreter zu geschehen hat. Mit dem GROSSEN PREIS DER ALPEN - ADRIA - PHILATELIE ist dem Preisträger eine dem Anlass entsprechende Urkunde auszufolgen.
14. Sicherheit der Exponate
Der Veranstalter hat die eingelangten Exponate mit Sorgfalt zu behandeln und ihre Sicherheit zu gewährleisten, insbesondere für gesicherte Unterbringung und ausreichend wirksame Bewachung zu sorgen. Die Exponate
sind überdies vor Temperatureinflüssen, Sonne, Feuchtigkeit u.a. zu schützen.
Die Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Exponate zu versichern, dies steht den Ausstellern frei.
15. Inkrafttreten
Dieses A-A-Ausstellungsreglement tritt mit 17.11.2002 in Kraft und findet auf alle Veranstaltungen nach diesem Zeitpunkt Anwendung.
Mit diesem A - A - Ausstellungsreglement sind alle vorangegangen Ausstellungsreglemente und darauf Bezug habenden Beschlüsse außer Kraft gesetzt.
Klagenfurt, am 17.11.2002, Sopron, am 28.3.2010, Ljubljana, am 17.4.2015